Steuerinfos 2025

Maßnahmen vor Jahresende 2025: Steuer-Check für Unternehmer und Privatpersonen

Der Jahreswechsel ist ein idealer Zeitpunkt, um die eigene Steuer-Situation zu prüfen. Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten lohnt sich ein genauer Blick auf Maßnahmen vor Jahresende 2025, mit denen sich legal Steuern sparen oder künftige Vorteile vorbereiten lassen – sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen und Arbeitnehmer.

Die 4 wichtigsten Themen im Überblick

  1. Steuern sparen mit Investitionen vor Jahresende 2025
  2. Freibeträge und Grenzen optimal nutzen
  3. Förderungen, Prämien und Boni rechtzeitig abholen
  4. Spenden, Vorsorge und Handwerkerleistungen steuerlich nützen

Im Folgenden sehen Sie, was speziell für Unternehmer und was für Privatpersonen wichtig ist.


Für Unternehmer: Was Sie bis 31.12.2025 prüfen sollten

1. Steuern sparen mit Investitionen vor Jahresende 2025

Unternehmer können durch gezielte Investitionen noch im Jahr 2025 ihre Steuerlast senken:

  • Halbjahresabschreibung für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden.
  • Möglichkeit zur degressiven AfA (30 %) für bestimmte Neuinvestitionen, die zu einer schnelleren Abschreibung führt.
  • Erhöhter Investitionsfreibetrag für Investitionen vom 1.11.2025 bis 31.12.2026:
    • 20 % für begünstigte Wirtschaftsgüter
    • 22 % für ökologische Investitionen

Wichtig: Für Wirtschaftsgüter, für die bereits ein Gewinnfreibetrag genutzt wird, steht kein Investitionsfreibetrag zu – hier ist eine Planung mit der Steuerberatung sinnvoll.

2. Freibeträge und Grenzen optimal nutzen

Für Unternehmer besonders relevant:

  • Gewinnfreibetrag bis zu 15 % des Gewinns, mit verschiedenen Stufen (33.000 €, 178.000 €, 353.000 €, 583.000 €).
  • Investitionspflicht für den Teil über dem Grundfreibetrag – z.B. abnutzbare Anlagegüter, bestimmte Wertpapiere mit 4-jähriger Behaltefrist.
  • Kleinunternehmergrenze von 55.000 € Jahresumsatz (Brutto) bei der Umsatzsteuer – wer knapp darüber liegt, sollte prüfen, ob sich Leistungen ins Jahr 2026 verschieben lassen.
  • GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer mit niedrigen Umsätzen und Einkünften (z.B. Einkünfte unter 6.613,20 €), wenn der Antrag bis 31.12.2025 gestellt wird.

Solche Freibeträge senken nicht nur die Steuer, sondern teilweise auch die Sozialversicherungsbelastung.

3. Förderungen, Prämien und Boni rechtzeitig abholen

Unternehmer sollten außerdem auf folgende Punkte achten:

  • Forschungsprämie von 14 % als Steuergutschrift für eigenbetriebliche Forschung und bestimmte Auftragsforschung (bei inländischen Auftragnehmern, mit Begrenzung der Bemessungsgrundlage).
  • Öko-Zuschlag (15 %) als zusätzliche Betriebsausgabe für thermisch-energetische Sanierungen von zu Wohnzwecken überlassenen Gebäuden.
  • Beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden, die nach dem 30.06.2020 angeschafft wurden, mit erhöhten AfA-Sätzen in den ersten Jahren; noch attraktivere Abschreibung für Wohngebäude mit bestimmten ökologischen Standards.
  • Energieabgabenrückvergütung: Für das Kalenderjahr 2020 muss der Antrag spätestens bis 31.12.2025 gestellt werden.

Für Arbeitgeber kommen zusätzlich lohnsteuerbegünstigte Zuwendungen an Dienstnehmer hinzu, z.B. Betriebsveranstaltungen, Sachzuwendungen, Klimaticket, Zukunftssicherung, Kinderbetreuungszuschüsse, Mitarbeiterrabatte, Mitarbeiterbeteiligungen, Gewinnbeteiligungen und eine steuerfreie Mitarbeiterprämie (bis 1.000 € unter bestimmten Voraussetzungen).


Für Privatpersonen und Arbeitnehmer: Chancen bis zum Jahresende nutzen

4. Spenden, Vorsorge und Handwerkerleistungen steuerlich nützen

Für Privatpersonen und Arbeitnehmer sind vor allem diese Punkte interessant:

  • Spenden als Sonderausgaben Spenden an bestimmte Organisationen (z.B. Forschungseinrichtungen, mildtätige Einrichtungen, Tierschutz, freiwillige Feuerwehren, ab 2024 unter Bedingungen auch Schulen, Kindergärten, Kultur- oder Sportvereine) können bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abgesetzt werden. Betriebliche und private Spenden werden dabei gemeinsam betrachtet.
  • Zukunftsvorsorge, Bausparen & Pensionsvorsorge Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (2025 bis 3.552,60 € p.a. mit staatlicher Prämie), Bausparen (Prämie bis zu einem geförderten Betrag von 1.200 €) und bestimmte Pensionsversicherungen zählen zu den Sonderausgaben und können die Steuerbelastung mindern.
  • Handwerkerbonus 20 % der Nettokosten von Handwerkerleistungen im privaten Wohnbereich können bis zu 1.500 € pro Person bzw. Wohneinheit gefördert werden (Antrag online). Der Reparaturbonus läuft aus, soll aber durch eine „Geräte-Retter-Prämie“ ersetzt werden.

Werbungskosten & Arbeitnehmerveranlagung

Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie noch Werbungskosten geltend machen können:

  • Aus-, Fort- und Umschulungskosten
  • Arbeitsmittel (z.B. Laptop, Fachliteratur)
  • Home-Office-Kosten (pauschal 3 € pro Home-Office-Tag, max. 100 Tage)
  • Ergonomische Möbel fürs Home-Office bis 300 €

Diese Ausgaben müssen bis 31.12.2025 bezahlt werden, um im Jahr 2025 wirksam zu werden.

Wichtig ist auch:

Die Arbeitnehmerveranlagung (bzw. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer) für das Jahr 2020 kann nur noch bis 31.12.2025 beantragt werden. Wer damals Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatte, kann sich unter Umständen Geld zurückholen.


Kurz-Checkliste für beide Zielgruppen bis 31.12.2025

Unternehmer:

  • Geplante Investitionen prüfen und ggf. vorziehen (AfA, Investitionsfreibetrag, Öko-Zuschlag).
  • Freibeträge und Grenzen (Gewinnfreibetrag, Kleinunternehmergrenze, GSVG-Befreiung, Pensionsrückstellungen) kontrollieren.
  • Förderungen und Prämien (Forschungsprämie, Energieabgabenrückvergütung 2020, Gebäudebegünstigungen) beantragen.
  • Mitarbeiter-Benefits steueroptimal gestalten (Sachzuwendungen, Klimaticket, Mitarbeiterprämie, Gewinnbeteiligung).

Privatpersonen & Arbeitnehmer:

  • Arbeitnehmerveranlagung 2020 nicht vergessen – Frist 31.12.2025. 
  • Spenden, Zukunftsvorsorge, Bausparen und andere Sonderausgaben noch 2025 leisten.
  • Handwerkerleistungen rechtzeitig beauftragen und Rechnungen aufbewahren.
  • Werbungskosten (Fortbildung, Arbeitsmittel, Home-Office) bis 31.12. bezahlen.

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